Sabine Ahlemeyer, Leiterin der Adoptionsstelle Hamburg: "Das ist arglistige Täuschung.
( Quelle: BILD 2000)
Wird etwas verschwiegen oder werden falsche Angaben gemacht, werten die Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit oder als arglistige Täuschung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.06.2005)