arztspezifisch

  1. Die Codierungs-Angaben sind allerdings arztspezifisch unterteilt, so daß etwa für den Allgemeinarzt 18 Seiten, den Internisten 35 und den Augenarzt nur 11 des 510-Seiten-Werkes in Frage kommen, für die es zudem EDV-Programme gibt. ( Quelle: Welt 1996)