Der Ausländerbehörde ist das egal - streng asylrechtlich gesehen ist der Flüchtling nämlich verpflichtet, Adressänderungen mittzuteilen: "Jede Konsequenz, die auf einem solchen Versäumnis beruht, trägt der Flüchtling."
( Quelle: TAZ 1994)
Mit dieser Entscheidung bewertete das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erstmals das antimilitaristische Engagement eines türkischen Staatsbürgers als "asylrechtlich relevant".
( Quelle: TAZ 1997)
Die Lagerbediensteten versuchen diese asylrechtlich ausgesteuerten Flüchtlinge zur "freiwilligen Ausreise" zu drängen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.09.2005)