Eine Abfindung müsse so bemessen sein, dass außenstehende oder ausscheidende Aktionäre keinesfalls weniger erhalten, als sie beim freien Verkauf ihrer Aktien zum Zeitpunkt des Fusionsvertrages oder der Eingliederung erlangt hätten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Rosen bestreitet auch Gerüchte, wonach zahlreiche außenstehende Manager nicht an dem Posten interessiert waren.
( Quelle: Welt 1999)