außenstehende

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  1. Eine Abfindung müsse so bemessen sein, dass außenstehende oder ausscheidende Aktionäre keinesfalls weniger erhalten, als sie beim freien Verkauf ihrer Aktien zum Zeitpunkt des Fusionsvertrages oder der Eingliederung erlangt hätten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Rosen bestreitet auch Gerüchte, wonach zahlreiche außenstehende Manager nicht an dem Posten interessiert waren. ( Quelle: Welt 1999)
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