außerdienstlich

  1. Zudem ist es einem Richter strikt untersagt, "außerdienstlich Rechtsgutachten (zu) erstatten" und "entgeltlich Rechtsauskünfte (zu) erteilen". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Stoiber versicherte aber, er habe weder dienstlich noch außerdienstlich Einfluß auf oder für die Firma MBB genommen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)