Übrigens kann sogar der außerdienstliche Alkoholgenuß zur Kündigung führen.
( Quelle: Die Welt vom 30.07.2005)
Die Mitglieder der Landesregierung dürften ihre Dienstwagen auch für außerdienstliche Fahrten innerhalb der Bundesrepublik unbeschränkt und unentgeltlich benutzen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)