außerlandwirtschlaftlichem

  1. Solange die genannten Grenzwerte für Wirtschaftswert und außerlandwirtschlaftlichem Einkommen eingehalten werden, erhalten Ehegatten zudem ein generelles Befreiungsrecht, das zunächst bis zum 31. Dezember 1999 ausgeübt werden kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)