auf die Art

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  1. Dabei haben sie auch auf die Athleten gehört, die haben Einfluss auf die Art der Wettbewerbe und dürfen auch an den Schanzen mitbauen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2003)
  2. Damit wird auch verwiesen auf die Art. 1 EGKSV, EGV und EAGV, durch welche die Gemeinschaften jeweils zwischen den "Hohen Vertragsparteien gegründet" wurden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Es besteht also auch kein Rechtsanspruch auf die Art der Ausführung der angebotenen Dienstleistung. ( Quelle: Abendblatt vom 25.09.2004)
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