Die Richter, die mit ihrer Entscheidung von vergangener Woche ein Urteil in erster Instanz aufhoben, lägen falsch, so Schmidt.
( Quelle: N24 vom 31.08.2005)
Daß die Kinder manchmal Essensreste vom Boden aufhoben, erregte bei den Nachbarn keinen Verdacht.
( Quelle: Welt 1999)