aus Wettbewerbsgründen

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  1. Nach dem am Dienstag abend vereinbarten Entgeltkorridor können Betriebe aus Wettbewerbsgründen oder bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Löhne und Gehälter befristet um bis zu zehn Prozent senken. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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