Der BRH hatte der Bekl. bereits mit Schreiben vom 4. 11. 1980 einen ersten Entwurf seiner Prüfungsfeststellungen zugeleitet und - trotz einer ausführl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
In dieser Entscheidung hat sich der 1. Senat des BVerfG im Anschluß an die Rechtspr. des BGH mit der Frage des Zwecks des Statusverfahrens ausführl. befaßt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)