Dazu gehört eine ausführliche Begründung für diese Entscheidung, selbst die Fehler des Empfohlenen werden dem Leser nicht vorenthalten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.08.2002)
Die ausführliche Begründung für die Zurückweisung werden die Verfassungsrichter in den kommenden Tagen nachreichen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.05.2005)