Die Voraussetzungen für die Ausgleichsansprüche der ausgleichsberechtigten Länder und für die Ausgleichsverbindlichkeiten der ausgleichspflichtigen Länder sowie die Maßstäbe für die Höhe der Ausgleichsleistungen sind in dem Gesetz zu bestimmen.
( Quelle: Gesetze: GG; UB Media)
Die beiden Bundesländer sehen sich als Geberländer durch das derzeitige System gegenüber den ausgleichsberechtigten Ländern benachteiligt.
( Quelle: Welt 1997)