Dennoch kann der Anleger Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die in dem Entstehungsjahr (hier: 2002) nicht ausgleichsfähig sind, in anderen Jahren nutzen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Nur wenige Fälle sind von vornherein eindeutig: So ist klar, dass die geschlossenen Auslandsimmobilienfonds nie von dem 2b betroffen sein können, da schon bisher die Verluste nicht ausgleichsfähig waren.
( Quelle: Welt 1999)