ausreichende Kenntnisse

  1. Auch das Staatsangehörigkeitsrecht verlangt für die Einbürgerung "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache". ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Dazu gehören eine ganz andere Ausbildung für den Umgang mit Konfliktparteien, für die Organisation von Notverwaltungen, ausreichende Kenntnisse der Konfliktentstehung sowie des Landes und seiner Bewohner, Mindestkenntnisse in der Landessprache. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)