ausreichendes Einkommen

  1. Es besteht aber für diejenigen, die sich im arbeitsfähigen Alter befinden, die Pflicht, ihre Arbeitskraft so einzusetzen, daß ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen erzielt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Wer weder über Vermögen noch ausreichendes Einkommen verfüge, werde als Empfänger von Sozialleistungen nicht schlechter gestellt als bislang. ( Quelle: Abendblatt vom 15.07.2004)