Es besteht aber für diejenigen, die sich im arbeitsfähigen Alter befinden, die Pflicht, ihre Arbeitskraft so einzusetzen, daß ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen erzielt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Wer weder über Vermögen noch ausreichendes Einkommen verfüge, werde als Empfänger von Sozialleistungen nicht schlechter gestellt als bislang.
( Quelle: Abendblatt vom 15.07.2004)