Vogel war vom Berliner Landgericht wegen Meineids, der Erpressung ausreisewilliger Mandanten und der Falschbeurkundung von Immobiliengeschäften zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 92 000 Mark Geldstrafe verurteilt worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Vogel wird in dem Prozeß die Erpressung ausreisewilliger DDR-Bürger vorgeworfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das Berliner Landgericht hat den früheren DDR- Unterhändler Wolfgang Vogel wegen vier Fällen von Erpressung ausreisewilliger DDR-Bürger und wegen Meineids zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ihnen wird jetzt Erpressung ausreisewilliger DDR-Bürger in 41 Fällen zur Last gelegt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)