Überdies konkretisierte der BGH auf der Grundlage von Stellers Stellungnahme in seinem Urteil die Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit aussagepsychologischer Gutachten.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Auf der vorletzten steht, "dass aus aussagepsychologischer Sicht ausreichend fundierte Anhaltspunkte für das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs des Kindes Jonas im Rahmen der Begutachtung nicht gefunden wurden."
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)