Sie richtet sich nach der Grundstücksgröße - also nach der Quadratmeterzahl, nicht nach der Kantenlänge des Grundstücks an der auszubauenden Straße.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.10.2005)
Mit dem Ergebnis, daß die finanziellen Belastungen für Anlieger von auszubauenden Straßen voraussichtlich nicht ganz so hoch ausfallen werden wie zunächst befürchtet.
( Quelle: Die Welt vom 22.02.2005)
Neuengamme stellt sich für Besucher und Ehemalige nun optisch so dar, daß die Gedächtnisstätte neben der neu auszubauenden Vollzugseinrichtung liegt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 01.02.2005)