Die Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten, zu denen das LAG Berlin (71) auch die Abmeldung wegen auszuführender Betriebsratstätigkeiten zählt, berechtigt den Arbeitgeber nicht zu einer individualrechtlichen Abmahnung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
So hätten die Ellerbekerinnen durchaus mit einer Führung in die Pause gehen können, wenn nicht nach abgelaufener Spielzeit ein direkt auszuführender Freiwurf sein Ziel gefunden hätte.
( Quelle: Abendblatt vom 24.11.2004)