auszugsweiser

  1. In einem gesonderten Anhang sind die wichtigsten Vorschriften, wie z. B. Durchführungsverordnungen, auszugsweiser Abdruck aus RPflG, BGB, ZPO, StPO sowie BauGB abgedruckt und auch zahlreiche Vordrucke für das Hinterlegungswesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)