Und die hat dann natürlich die Pflicht, erst mal auszurücken - auch wenn ein BVGer das Feuer längst gelöscht hat.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.02.2002)
Vielen sei der Zeitaufwand zu groß, andere bekämen Probleme, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen müssen, um auszurücken.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.11.2005)