bürgerrechtlich

  1. Niemand werde bestreiten, daß es Fälle von Mißbrauch bei der Sozialhilfe gebe, aber nicht in dem Umfang, der eine "so drastische und bürgerrechtlich problematische Maßnahme" rechtfertige. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Was das Gericht dem Parlament ins Stammbuch geschrieben hat, reicht uns Grünen, um jetzt bürgerrechtlich bei der Überwachung nach vorn gehen können. ( Quelle: Neues Deutschland vom 04.03.2004)