barrierefrei

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  1. Mit dieser Servicestelle wollen alle beteiligten Leistungsträger schnell und barrierefrei Rat und Hilfe anbieten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.07.2002)
  2. Als barrierefrei gelten nach den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder Gebäude, Busse, Bahnen und Plätze, die für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen erkennbar, erreichbar und benutzbar sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.03.2005)
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