Bei Überschreitungen der vereinbarten Lieferfristen müsse die Telekom künftig je Kalendertag fünf Prozent des monatlichen Mietentgelts an das beauftragende Unternehmen zahlen, entschied die Behörde nach einem mehrmonatigen Verfahren.
( Quelle: Spiegel Online vom 05.06.2002)