Diese hatten die mit mehreren Gebäuden bebaute Halbinsel vor einigen Jahren zurückerhalten. 1938 wurde der damalige Besitzer von den Nazis enteignet.
( Quelle: Tagesspiegel vom 20.09.2004)
Dem Entwurf zufolge hätten bebaute Grundstücke ab 1. Januar 2002 im Durchschnitt mit rund 72 Prozent ihres Verkehrswertes veranschlagt werden sollen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Die SPD-Länder argumentieren, derzeit würden bebaute Grundstücke bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nur mit 50 Prozent ihres Verkehrswertes angesetzt, unbebaute Grundstücke aber mit rund 72 Prozent.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.03.2001)