Soll das Bevölkerungswachstum nicht zu einer nicht mehr beherrschbaren Bevölkerungskrise führen, muß sofort gehandelt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Bei typischerweise im Ausmaß der Wirkungen beherrschbaren Tötungsmitteln bestimmt nicht der Taterfolg (hier das Verfehlen des eigentlichen Ziels) die Einordnung als gemeingefährliches Mittel.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)