bei Vertragsabschluss

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  1. Oder lieber den farblosen von jenem Anbieter, der uns bei Vertragsabschluss gleich eine neue Glotze schenkt? ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Sieben Millionen Dollar legte sein amerikanischer Verleger auf den Tisch für seinen nächsten Roman, von dem der Autor bei Vertragsabschluss nur vage Vorstellungen hatte. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 195/03) kann der Vermieter auch dann Nachzahlungen aufgrund einer Nebenkostenabrechnung verlangen, wenn die monatliche Vorauszahlungen bei Vertragsabschluss viel zu niedrig festgesetzt wurden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.08.2004)
  4. Dafür aber mit dem Schwert des Gesetzes einen Rundumschlag gegen die Buchverlage führen zu wollen, davon zu reden, dass sich "viele Autoren bei Vertragsabschluss oder der Abrechnung hintergangen" fühlen, das ist wahrlich "unangemessen". ( Quelle: Die Welt 2001)
  5. So erhob er auf die Kündigung seiner Büroräume auch noch Gegenklage: Da gäbe es eine Rattenplage, behauptete er, die Viecher hätten einen wichtigen Geschäftspartner bei Vertragsabschluss verschreckt. ( Quelle: Die Zeit (05/2004))
  6. Herr Ottenthal hat ja wohl bei Vertragsabschluss gewusst, dass er mit weniger Geld auskommen muss. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Das Gesetz sieht unter anderem bessere Wechselmöglichkeiten für die Kunden und verbindliche Angaben über die Überschussbeteiligungen schon bei Vertragsabschluss vor. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2005)
  8. Das Konsortium hat sich aber auch einen Puffer einräumen lassen, weil Industrie und Ministerium den Zeitplan bei Vertragsabschluss als ambitioniert ansahen: Erst ab Dezember müssen die Unternehmen Vertragsstrafen zahlen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.10.2003)
  9. Er schwöre, beteuerte Vogelstein verschmitzt vom Rednerpult herab, er habe wirklich keine Ahnung gehabt, dass der junge Chinese bei Vertragsabschluss noch kein Wort Englisch verstanden habe. ( Quelle: Die Zeit (20/2002))
  10. Laut Paragraf 7 AlterZertG hätten die Anbieter bei Vertragsabschluss unter anderem die Zertifizierungsnummer angeben müssen, erklärt Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.01.2002)
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