beigebrachten

  1. Die Stempel auf den Werken, so die erste Begründung des Rückgabeverbotes, würden, wie auch die aus Bremen beigebrachten Dokumente, lediglich beweisen, dass die Zeichnungen dort aufbewahrt und ausgestellt wurden, nicht aber ihre Eigentümerschaft. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.03.2003)