Darum ist der Vermieter gut beraten, die Erhöhungserklärung noch mal zu schicken und die Wärmebedarfsberechnung diesmal beizufügen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Es empfiehlt sich, den Aufsatz, den wir im Internet (www.welt.de/go/argumentationshilfe) den Lesern zur Verfügung stellen, dem Einspruch beizufügen.
( Quelle: DIE WELT 2000)