bejaht

  1. Der Deutsche Mieterbund bejaht zwar das Prinzip, Förderung und Miethöhe an den Einkommen der Mieter zu orientieren, fordert aber angesichts steigender Armut zugleich eine bessere Wohnungsversorgung für Haushalte mit geringen Einkommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Demgegenüber mußte diese Frage urteilstragend gemäß § 232 Abs. 2 ZPO bejaht werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Das Abgeordnetenhaus, das gestern den Doppelhaushalt 2006/07 beriet, hat diese Frage vorerst bejaht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.12.2005)
  4. Die Bundesrichter haben im ersten Fall den Fortbestand der Unterhaltspflicht bejaht, weil der Mann durch seine Ehelichkeitsanfechtungsklage die Änderung der Verhältnisse, aus denen er jetzt Rechte herleiten wolle, selbst gezielt herbeigeführt habe. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  5. Zuzugeben ist, daß diese Ausnahme, soweit ersichtlich, bisher nie bejaht wurde. Im übrigen haben die Gerichte bei der Interessenabwägung strikt zeichenrechtlich argumentiert, also keine umfassenden Billigkeitserwägungen angestellt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Roth und die anderen CDU-Politiker hätten das bejaht und die Investoren aufgefordert, trotz fehlender politischer Mehrheit an den Planungen für das UEC festzuhalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.07.2005)
  7. Die Staatsanwaltschaft hatte Mord bejaht, eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert und sah zudem besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Aussetzung der Strafe zur Bewährung ausschließt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.02.2003)
  8. Dies bewundere ich an David: Daß er das Leben bejaht - trotz der grausamen Enttäuschung, die er erfahren hat. ( Quelle: Abendblatt vom 21.11.2004)
  9. Im Rahmen von § 616 BGB ist in vielen Fällen eine Lohnfortzahlungspflicht bejaht worden, in denen der Arbeitnehmer zwar gute Gründe hatte, die Arbeitsleistung nicht zu erbringen, daran rechtl. gesehen aber nicht verhindert war. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. Damit hat sogar, wie das LAG zutreffend folgert, der Fachvorgesetzte des Angestellten N. bei diesem allenfalls Fähigkeiten und Erfahrungen auf einem ingenieurmäßigen Teilgebiet bejaht, was tarifrechtl. nicht ausreichend ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)