Die Abschlußprüfung wird vorliegend vom bekl. Land, das insoweit die Ausbildungshoheit innehat, selbst gestaltet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Kl. klagt gegen den bekl. Patentanwalt aus abgetretenem Recht des W Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern eines dem Bekl. erteilten Patentanwaltsauftrags betreffend das europäische Patent 00 38 376 ein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Bank macht Rückerstattungsansprüche in Höhe von insgesamt 2413000 DM nebst Zinsen wegen überwiesener Geldbeträge geltend, die die bekl. Bank weisungswidrig an nicht empfangsberechtigte Personen ausgezahlt haben soll.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl. ist bei dem bekl. Land als teilzeitbeschäftigte Lehrerin für das Fach Schulsonderturnen beschäftigt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Beamtin erhielt 1988 von dem bekl. Land für Aufwendungen für die ärztliche Behandlung ihrer Tochter durch einen Kinderchirurgen Beihilfe zum Bemessungssatz von 80 %.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Seit Oktober 1968 beschäftigte das bekl. Land den Kl. nicht mehr als Bauaufseher im Außendienst, sondern im Innendienst in der Lichtpauserei und bei der Postabfertigung, später nur noch als Pauser.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Kl. (Arbeitnehmer) fordern von dem bekl. Unternehmer die Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung, teilweise auch Wegezeitvergütungen und Fahrkostenerstattung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das Grundstück der Kl. wird vom Käppeledobelbach umflossen, einem Gewässer, für das die bekl. Gemeinde die Unterhaltungslast trägt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Kl. hat beantragt, das bekl. Land zu verurteilen, an die Kl. 25479,34 DM brutto nebst 4 % Zinsen aus den im Klageantrag näher bezeichneten Einzelbeträgen zu zahlen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das LG hat zu Recht der bekl. Gemeinde auch die Lage des unteren Abschaltknopfes nicht als haftungsursächlich angerechnet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)