bekl

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  1. Das bekl. Land gewährt den vollzeitbeschäftigten Lehrkräften ab Vollendung des 50. Lebensjahres eine Altersermäßigung von 2 Regelwochenstunden unter Fortzahlung der bisherigen Vergütung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Dem Vortrag des bekl. Landes, die (zeitlich nicht begrenzte) Haushaltsstelle sei einem "Personenkreis mit Durchgangscharakter" vorbehalten, ist das Gegenteil zu entnehmen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Der bekl. Landkreis hat Klageabweisung beantragt und erwidert, zwar habe der Kl. "besonders umfangreichen Kassenverkehr" im tarifl. Sinne zu bewältigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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