In einem jüngst veröffentlichten Urteil erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Eigentümerbeschluß für unwirksam, der das Singen und Musizieren zu normalen Tageszeiten "nur in nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattete.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)