Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik erfaßte der grundsätzlich verbürgte Eigentumsschutz sowohl die dort belegenen Sachgüter als auch andere vorhandene eigentumswürdige Vermögenspositionen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Mit Recht rügt die Revision, daß nach deutschem Sachenrecht das Eigentum an im Inland belegenen Grundstücken nicht aufgrund ausländischer Vindikationslegate unmittelbar mit dem Erbfall übergeht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)