In einem weiteren Schritt ist dann auch eine Kooperation im deutlich wichtigeren beleglosen Zahlungsverkehr geplant.
( Quelle: Die Welt Online vom 05.11.2003)
Im Rahmen des beleglosen Datenträgeraustausches genügt heute die Angabe der Rentenversicherungsnummer und des Rentenversicherungsträgers."
( Quelle: Meine erfolgreiche Bewerbung von A-Z, UB Media)