benutzungspflichtig

  1. Um Autofahrern nicht längere Rotzeiten zuzumuten, griff die Senatsverkehrsverwaltung an vielen Kreuzungen zu einem Trick: Zehn Meter vor der Ampel wird der ansonsten freigegebene Radweg durch ein blaues Schild benutzungspflichtig erklärt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.03.2004)