Der von der Kommune gewünschte Stadtjugendpfleger sowie der Geschäftsführer des Jugendhausvereins haben beratende Stimme.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Schrödl hat eine beratende Stimme in der Jury.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 13.01.2004)