Der Gewinnung der 'bergfreien' Rohstoffe wird dabei meist der Vorrang vor anderen öffentlichen Interessen eingeräumt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Hintergrund: Da bei bergfreien Bodenschätzen der Grundeigentümer keine Rechte an diesen hat, standen dem Abbau keine ungeklärten Vermögensfragen oder Rückübertragungsansprüche im Wege.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)