Die Hamburger Ärztekammer nannte die Methode 'berufsrechtlich Körperverletzung', der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte 'wissenschaftlich nicht haltbar und gesundheitsgefährdend'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Für die richtige Erstellung von Honorarrechnungen ist der Arzt berufsrechtlich verantwortlich.
( Quelle: Welt 1999)