Absatz 3 enthält, im Vorgriff auf das geplante Justizmitteilungsgesetz, berufsspezifische Regelungen (38) zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wenn ja, so werden wichtige Mindestanforderungen abgefragt, wie Berufs- und Schulabschluß, Alter und berufsspezifische Qualifikationen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)