Tatsächlich steht im deutsch-deutschen Einigungsvertrag aus dem Jahr 1990: "Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen."
( Quelle: TAZ 1997)
In einschlägigen Kommentaren wird klargestellt, daß diese Vorschrift nur das Entnazifizierungsrecht betrifft, das auf besatzungsrechtlicher Grundlage erging und von deutschen Behörden ausgeführt wurde.
( Quelle: Junge Welt 2001)