Die Bemessungsgrenzen in der Rentenversicherung, die auch für die Pflegeversicherung gelten, werden jedes Jahr fortgeschrieben entsprechend der jeweiligen Steigerungsrate der Bruttolohn- und Gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Den ausschließlichen Einsatz "moderner Fahrzeuge" mit "qualifiziertem und sozialvesicherungspflichtig beschäftigtem Personal" fordert die ÖTV für den ÖPNV in Bremen.
( Quelle: TAZ 1994)