beschlossenem

  1. Die Kapitalerhöhung soll durch Ausnutzung des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.März 1999 beschlossenem genehmigten Kapitals erfolgen. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  2. Der Grund dafür liegt in dem immer noch nicht beschlossenem Kommunalgesetz. ( Quelle: TAZ 1990)