Die Kapitalerhöhung soll durch Ausnutzung des von der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.März 1999 beschlossenem genehmigten Kapitals erfolgen.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Der Grund dafür liegt in dem immer noch nicht beschlossenem Kommunalgesetz.
( Quelle: TAZ 1990)