Wie zum Hohn auf den Fachverstand gleich dreier berufener Gremien schwafelt die Begründung von zu beseitigenden 'Strauch- und Bodendeckpflanzen', von der 'Fassade des Neubaus, der denkmalverträglich zu gestalten' wäre.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)