besonderen

  1. "Sie suchte schon als 17-Jährige den besonderen Kick", berichtet Harald B., ein Ex-Freund der Satansmörderin. ( Quelle: BILD)
  2. WamS: Kehren Sie mit einem besonderen Gefühl zurück, weil Sie 2001 Aufsehen erregten, als Sie Pete Sampras die erste Niederlage in Wimbledon nach fünf Jahren beibrachten? ( Quelle: Die Welt Online vom 23.06.2002)
  3. Müllmänner, Briefträger/in, Schornsteinfeger, Zeitungsbote/in: Sie waren es, die Jahrzehntelang vom Nikolaus-Tag bis zum Dreikönigsfest mit besonderen Dankesgaben in barer Münze bedacht wurden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Sein Höhenflug hat Alonso einen ganz besonderen Fan eingebracht: Spaniens König Juan Carlos gratuliert ihm inzwischen nach jedem erfolgreichen Rennen per Handy. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.07.2005)
  5. Als Bogdaschin und Belkow ihren Dienst als 'Pogranitschniki' (Grenzwächter) auf dem kleinen, der japanischen Nordinsel Hokkaido benachbarten Kurilen-Eiland Tanfilew antraten, waren sie stolz darauf, daß sie bei einer 'besonderen' Einheit gelandet waren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Begründet wurde die Ausnahme mit der herausgehobenen Bedeutung der Spielklasse in wirtschaftlicher Hinsicht und dem besonderen Interesse der Medien und der Öffentlichkeit. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 15.06.2002)
  7. Wengert kündigte an, dass Augsburg in seiner Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2010 dem Frieden und der Konfliktbewältigung einen ganz besonderen Raum widmen werde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.05.2003)
  8. Die für den Strafbeschluß maßgeblichen Umstände sind durch eine nachträgliche Tatbestandsfeststellung in einer besonderen Sitzung darzutun. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Mit einer besonderen Produktvariante habe die Volksfürsorge im Bereich der Vermögensbildungsversicherungen eine "einfache, aber pfiffige Idee" verwirklicht. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  10. Der Betrag, für den Sicherheit zu leisten ist, soll den einfachen Jahresbetrag der Unterhaltsrente nicht übersteigen, sofern nicht nach den besonderen Umständen des Falles eine höhere Sicherheitsleistung angemessen erscheint. ( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)