In Bremen gibt es dem Vernehmen nach auch eine Liste der Personen, für die besonderer Schutz erforderlich sei.
( Quelle: Die Welt 2001)
Ein besonderer Schutz sei nicht gerechtfertigt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Clement setzt also überall dort auf mündige Verbraucher und einen funktionierenden Markt, wo ein besonderer Schutz des Staates wegen Gefahren für die Gesundheit oder die Allgemeinheit ohne jeden Zweifel abkömmlich ist.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.04.2003)