besserstellt

  1. Die Nichtverlängerungsanzeige ist mit einer Kündigung aber auch deshalb nicht zu vergleichen, weil sie den Arbeitnehmern nur verfahrensmäßig besserstellt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Jede Lösung, die den SFB besserstellt, als er gegenwärtig gestellt ist, muß man ernsthaft diskutieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)