Die Nichtverlängerungsanzeige ist mit einer Kündigung aber auch deshalb nicht zu vergleichen, weil sie den Arbeitnehmern nur verfahrensmäßig besserstellt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Jede Lösung, die den SFB besserstellt, als er gegenwärtig gestellt ist, muß man ernsthaft diskutieren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)