HAFTUNG ERWEITERT: Betreiber von Homepages haften für Links zu Webseiten, die gegen bestehendes Recht verstoßen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das Vorgehen verstößt zudem vermutlich gegen bestehendes Recht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.09.2002)
Danach handelten alle, die Lindas Melodie ohne seine Erlaubnis vertont, gespielt oder auf Platten gepresst haben, gegen bestehendes Recht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.07.2003)