besteuernden

  1. So beträgt sie für Kapitalgesellschaften 39,5 Prozent - effektiv immer noch rund 38 Prozent - und für den zu besteuernden Gesellschafter einer Personengesellschaft 42 Prozent (ohne Gewerbesteuer). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.02.2005)